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Maskenpflicht in Gottesdiensten und bei Veranstaltungen

Der Kreis Waldeck-Frankenberg hat weitere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen.

Für die Kirchengemeinden im Dekanat Waldeck bedeutet dies:

  • Veranstaltungen sind auf ihre Dringlichkeit zu überprüfen.
  • öffentliche Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Teilnehmenden erlaubt. Dabei muss jederzeit der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln eingehalten werden.
  • Bei den Veranstatungen muss durchängig (auch am Sitzplatz) eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Auch während der Gottedienste und beim Kommuniongang ist die Mund-Nasen-Beckung zu tragen.

Bild: congerdesign auf Pixabay