Der Kreis Waldeck-Frankenberg hat weitere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen.
Für die Kirchengemeinden im Dekanat Waldeck bedeutet dies:
- Veranstaltungen sind auf ihre Dringlichkeit zu überprüfen.
- öffentliche Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Teilnehmenden erlaubt. Dabei muss jederzeit der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln eingehalten werden.
- Bei den Veranstatungen muss durchängig (auch am Sitzplatz) eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
- Auch während der Gottedienste und beim Kommuniongang ist die Mund-Nasen-Beckung zu tragen.